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Beim NSU Prozess müssen auch türkische Journalisten dabei sein dürfen

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nsu-verhandlungDas Münchner Oberlandesgericht wird derzeit von allen Seiten heftig kritisiert. Das Gericht wird die Verhandlungen im NSU Prozess durchführen. Die Akkreditierung von Journalisten erfolgt dabei je nach der Zeit, wann sich die Journalisten gemeldet haben. Die Folge: Viele interessierte ausländische Medien, speziell aus der Türkei, werden nach aktuellem Stand nicht dabei sein dürfen. Jetzt hat sich die Bundesregierung in den Streit mit eingeschaltet und fordert mehr Feingefühl mit den Angehörigen und den ausländischen Medien.

Der Prozess ist auch für türkisch stämmige Bürger von großem Interesse

Martin Schäfer, der Sprecher des auswärtigen Amtes, sagte in Berlin, dass der Prozess bei türkischen Bürgern sowie auch bei türkischstämmigen Deutschen von Interesse sei. Dementsprechend wäre es schön, wenn die türkischen Medien angemessen darüber berichten könnten. Wie das aussehen kann sei jedoch Sache der Justiz. Auch Regierungssprecher Steffen Seibert äußerte indirekte Kritik an dem Oberlandesgericht. Da die meisten Opfer aus den NSU Morden aus der Türkei stammten sei in dem Land natürlich auch ein hohes Medieninteresse da. Jedoch mussten beide Sprecher sich vorsichtig ausdrücken, da schließlich eine Unabhängigkeit der Justiz besteht. Mit Radio Arabella hat ein Radiosender bereits auf die Entscheidung des Gerichtes über die Medien reagiert und seine Akkreditierung zurückgegeben. Das Unternehmen wollte die Akkreditierung dem türkischen Medium Hürriyet überlassen. Das jedoch lässt das Gericht derzeit nicht zu. Sobald ein Presseteilnehmer sein Ticket zurückgibt, rückt automatisch das nächste Medium nach.


Ein bisschen mehr Sensibilität ist angebracht

In Anbetracht der Grausamkeit der NSU Morde ist es unverständlich, wie ein Gericht so gefühlskalt reagieren kann. Die Medien in der Türkei und anderen betroffenen Ländern sollten ein Recht auf eine ausführliche Berichterstattung der NSU Morde haben. Wie das Gericht das löst, ist sicherlich deren Sache. Ein Livestream zum Beispiel ist eine durch deutsches Recht nicht gedeckte Möglichkeit. Deshalb sollte über eine Neuverteilung der Akkreditierung oder aber einen Umzug des Prozesses in einen größeren Raum nachgedacht werden. Dass die Bundesregierung hier nicht eingreifen kann ist verständlich, denn als Staatsorgan ist sie zur Neutralität verpflichtet.

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